Lohnbuchhaltung
- Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen
- Führung der Lohnkonten und Gehaltskonten
- Mitwirkung und Vertretung bei Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
- Erstellung von Verdienstbescheinigungen und Meldungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger
- Einweisung und Unterstützung Ihrer Mitarbeiter bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Sofern erlaubnispflichtige Tätigkeiten notwendig sind, können diese durch das Büro des kooperierenden Steuerberaters erbracht werden.

